Die Fördermaßnahme soll dabei helfen, Fördermittel beispielsweise des Bundes oder aus der EU für NRW zu erschließen. Für Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird durch Freistellung von der Lehre der Freiraum geschaffen, um in leitender Funktion einen gut durchdachten Antrag für ein aussichtsreiches größeres Forschungsvorhaben mit mehreren Partnern zu erarbeiten und sich auf diese Weise im Wettbewerb um Fördermittel besser durchzusetzen. Dafür übernimmt das Land die Kosten für eine Vertretung der Professur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Semester.
Bei dieser Fördermöglichkeit gibt es einige Neuerungen im Vergleich zu vorangegangenen Maßnahmen. So sind erstmals auch alle staatlichen Fachhochschulen des Landes zur Antragstellung aufgefordert. Die Anschubförderung soll nicht nur die Erfolgschancen der Antragsteller in weiteren Wettbewerben verbessern, sondern stellt zugleich eine Form der Nachwuchsförderung dar. Die vorgesehene Vertretungsprofessur kann für eine Nachwuchskraft eine Unterstützung auf dem Weg zur eigenen Professur sein.
Forscherinnen und Forscher aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können sich bis zum 1. März 2016 um die Fördermittel bewerben.